Corona – Unterstützung – Hilfe – Neuigkeiten (Entwurf)
> Generell gilt: Leitschnur des Handelns ist, alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen. Egal ob im Freien oder in geschlossenen Räumen – der Infektionsschutz hat nach wie vor höchste Priorität.
Unter folgendem Link finden Sie die Beschlüsse des Bundes und der Länder zu infektionsschützenden Maßnahmen: https://einzelhandel.de/themeninhalte/coronavirus-menue/12610-allgemeinverfuegungen-der-laender-zu-infektionsschuetzenden-massnahmen
Weiterhin gilt Vorsicht!
Im Einzelhandel ist Kundenkontakt unvermeidbar. Kunden und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen ist besonders wichtig und liegt in der Verantwortung von jedem einzelnen. Wir helfen Ihnen dabei, dass sich Ihre Kunden und Angestellte wohl und sicher fühlen. Schauen Sie sich jetzt unsere besonderen Angebote an und melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Corona-Schutz – Mehr Sicherheit bei Kundenkontakt

Kundenkontakt ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Arbeitsalltages. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter sich sicherer fühlen, wenn Sie Ihre Kunden beraten, haben wir folgendes Hygiene-Paket (→zum Shop) für Sie zusammengestellt:
- Eine Spuckschutz Vorrichtung (→zum Shop)
Bietet Schutz vor Tröpfcheninfektion.
Hilft beim Einhalten des geforderten Abstandes zwischen Personen. - Ein Paket Einwegmasken (→zum Shop)
Für Mund und Nase. - Ein Poster
Mit Hygiene- und Abstandsanweisungen. - Eine Rolle Abstands-Klebebänder (→zum Shop)
Mit aufgedruckter Abstandsanweisung - Händedesinfektionsmittel (→zum Shop)
gebrauchsfertige alkoholische Lösung zurhygienischen und chirurgischen Händedesinfektion - Desinfektionsspender (→zum Shop)
In drei verschiedenen Farben erhältlich.
Höhe: 132 cm, 12kg. Die massive Bodenplatte hat die Abmessungen 250x330x9 mm.
Damit sind Sie bestens ausgerüstet!
Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Ihnen ihre Gesundheit wichtig ist und Sie weiterhin einen reibungslosen Betrieb ermöglichen können.

Ihr Kunde kann nicht zu Ihnen in den Laden?
Sie können nicht zu Ihren Kunden?
Wir liefern die Ware direkt zu Ihren Kunden!
Aktuell stehen wir alle vor neuen Problemen, die wir nur gemeinsam lösen können.
Unsere Aufgabe als Großhändler ist es, Sie in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und Ihnen unter die Arme zu greifen. Das gilt jetzt besonders.
Wir liefern die von Ihnen bestellte Ware in Ihrem Namen
- direkt zu Ihren Kunden nach Hause
- an den Arbeitsplatz
oder
- an jede andere Wunschadresse
So können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Kunden weiter beliefern können und Sie Ihr Geschäft weiterhin betreiben können.
Wichtig:
Die Umstellung der Warenlieferung ist kurzfristig möglich.
Ihre Lieferkosten bleiben gleich.

Maßnahmenpaket der Bundesregierung zu Ihrer Unterstützung
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Corona-Krise beschlossen.
Die Maßnahmen zielen ab auf:
- Erhalt von Arbeitsplätzen durch die Erleichterung und Bezuschussung von Kurzarbeit
- Erhalt der Liquidität durch erleichterten Zugang zu Krediten, für die der Staat Garantien übernimmt
- Kurzfristige Verbesserung der Liquidität durch Steuerstundungen
Wie gelangen Unternehmen an diese Mittel?
Kurzarbeit
Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit für alle oder einen Teil der Arbeitnehmer in einem Betrieb.
Um den Verdienstausfall der Arbeitnehmer auszugleichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzleistung, das sogenannte Kurzarbeitergeld, aus der Arbeitslosenversicherung beansprucht werden.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen, das Kurzarbeitergeld an seine Beschäftigten auszahlen und kann dann nachträglich eine Rückerstattung des Kurzarbeitergeldes beantragen.
Die besondere staatliche Unterstützungsleistung im Zuge der Corona-Krise besteht darin, dass die Voraussetzungen zur Anmeldung von Kurzarbeit weniger streng sind (z.B. kein Zwang zu negativen Arbeitszeitsalden) und dass zusätzlich zu dem regulären Kurzarbeitergeld auch die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallenes Bruttoentgelt durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
Hilfreiche Links:
Informationsvideos zur Kurzarbeit
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Video 1: Voraussetzungen, um Kurzarbeit anmelden zu können
Video 2: Verfahren zur Beantragung
Anzeigeformular Kurzarbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Wichtig: Die Anzeige muss rechtzeitig – spätestens am letzten Arbeitstag des Monats, in dem die Kurzarbeit eintritt – erfolgen.
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Kredite
Unternehmen müssen sich über ihre Hausbank an die KfW wenden.
Die Bundesregierung wird der KfW Garantievolumina zur Verfügung stellen, die in Form verschiedener Programme (je nach Unternehmensgröße und Alter) von Unternehmen über ihre Hausbank in Anspruch genommen werden können.
Eine höhere Risikoübernahme durch die KfW soll die Bereitschaft der Banken zur Kreditvergabe erhöhen und die Konditionen für Unternehmen verbessern.
Weitere Informationen:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Steuerstundungen
Unternehmen wird die Möglichkeit von Steuerstundungen gewährt.
Die Verwaltungsanweisungen sind noch in der Abstimmung (Bundesfinanzministerium mit Ländern).
Erste Anlaufstelle wäre das jeweils zuständige Finanzamt.
Grundsätzlich ist Folgendes beabsichtigt:
- Die Gewährung von Stundungen soll generell erleichtert werden.
- Vorauszahlungen sollen leichter angepasst werden können: Sobald klar ist, dass die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, sollen die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt werden.
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, wenn der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.
Tipp
Um in dieser Situation die Kostenbelastung zu reduzieren, fragen Sie unter anderem bei Ihrem Vermieter schnellstmöglich nach einer situationsbedingten Mietsstundung an. Dazu ist er gesetzlich nicht verpflichtet, suchen Sie dennoch das Gespräch.
Aktuell plant die Bundesregierung auch hierzu Regelungen. Eine Information des BDE („Mietverhältnisse – Wegfall der Geschäftsgrundlage“) befindet sich zum Download.
Im Download Bereich finden Sie aktuelle Dokumente zum Download
Wichtige Kontake
Hotline für Selbstständige & Unternehmen
- Infos des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus, Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen
- Telefon: 030 346465100
- Montag – Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Hotline zu Fördermaßnahmen
- Bei Liquiditätsengpässen können über die Hausbank spezielle Kredite beantragt werden
- Telefon: 0800 539 9001 (kostenfreie Servicenummer)
- Montag – Freitag: 08:00-18:00 Uhr
Hotline zu Fragen für Ausnahmegenehmigungen
- BAFA-Hotline: 06196 908-1444
- E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
Weiterführende Links
Hier sammeln wir aktuelle Links, um Sie auf dem aktuellen Stand zu halten.
Unternehmensrelevante Informationen
Corona-Soforthilfen für Selbstständige, Freiberufler und Künstler – Alle Bundesländer im Überblick
Mietverhältnisse – Wegfall der Geschäftsgrundlage – Info des HDE zum download
Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Gemeinsamer Appell der beteiligten Dachorganisationen und Verbände für Gewerbemieten
Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten für den Handel und die Warenlogistik
Informationen zum Coronavirus vom Handelsverband Deutschland
Fragen und Antworten vom deutschen Industrie- und Handelskammertag
Allgemeine Informationen
Informationen vom Bundesministerium für Gesundheit (zusammen gegen Corona)
Informationen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung